Soziale Dienstleistungen beim Landkreis Northeim .
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe für Asylbewerber
Angebotsbeschreibung .
Dauerhaft erwerbsunfähige Personen sowie Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, erhalten finanzielle Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe. Anlaufstelle für die Beratung und Beantragung dieser Leistungen ist der
Fachdienst
"Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen"
des Fachbereichs Soziales des Landkreises Northeim
Wallstraße 40
37154 Northeim.Telefon: 0 55 51 / 708-754
Telefax: 0 55 51 / 708-777Termine nach Vereinbarung
Dort werden Sie über Ansprüche beraten, Anträge werden entgegengenommen, mögliche Leistungen bewilligt und gezahlt. Darüber hinaus können Sie sich in dieser Arbeitsgruppe über
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Häusliche Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zur Sicherung der Unterkunft oder zu Behebung einer vergleichbaren Notlage gemäß § 34 SGB XII sowie
- Übernahme von Bestattungskosten
- Unterhaltsheranziehung
- Hilfe nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
beraten lassen und Leistungen beantragen.
Der nachstehende Link führt Sie auf die Landkreisseite zum Punkt "Soziale Dienstleistungen", der Ihnen ausführliche Informationen gibt.
Link: http://landkreis-northeim.de/staticsite/staticsite.php?menuid=32&topmenu=32