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Sozialadressbuch für den Landkreis Northeim

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Service Kindertagespflege des Landkreises Northeim .

Information - Beratung - Vermittlung

Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Baustein zur Vereinbarung von Familie und Beruf. Die Grundlagen für die Kindertagespflege ergeben sich aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere für Kinder in den ersten drei Lebensjahren bietet die Tagespflege eine familienähnliche Betreuungsform. Für Kinder ab drei Jahren kann die Betreuung in Tagespflege eine sinnvolle und bedarfsgerechte Ergänzung zum Besuch von Kindertagesstätten und Schulen sein.
Der Service Kindertagespflege vermittelt geeignete und qualifizierte Tagespflegepersonen an Eltern, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in einer Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erhalten.
Tagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegepersonen statt. Bei dieser Betreuungsform können maximal fünf Kinder gleichzeitig betreut werden. Möglich ist aber auch die Betreuung im eigenen Haushalt der Eltern oder in einer Großtagespflegestelle.

Personen, die an einer Beschäftigung im Rahmen der Kindertagespflege interessiert sind, können sich beim Fachdienst Kindertagesbetreuung zu diesem Tätigkeitsbild, den allgemeinen Bedingungen sowie den Qualifizierungsmaßnahmen durch die KVHS informieren. KVHS Link: www.kvhs-northeim.de

Bei der Aufnahme eines Tagespflegeverhältnisses wird nach Überprüfung im Bedarfsfall eine Erlaubnis zur Betreuung in Kindertagespflege ausgestellt.
Ergänzende Bestimmungen zur Kindertagespflege sind in der Satzung des Landkreises Northeim über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertagespflege geregelt.

Quelle: Beschreibung des Anbieters

Kontakt: .

Landkreis Northeim
Fachdienst Kindertagesbetreuung
Medenheimer Straße 15
37154 Northeim

Telefon: 0 55 51 / 708 - 702 und 708 - 703